Witting · Contzen & Kollegen Rechtsanwälte

Kompetenzen

Wir verteidigen. Sonst nichts.

Keine Vertragsgestaltung, keine Transaktionen, kein Allgemeinmandat. Diese Beschränkung ist unser Vorteil — und Ihrer.

§§ 263, 266 StGB

Wirtschaftsstrafrecht

Verteidigung von Unternehmern, Geschäftsführern, Vorständen und Aufsichtsräten in allen Stadien des Verfahrens — vom Anfangsverdacht über die Hauptverhandlung bis zur Revision.

  • Betrug und Untreue in Unternehmenszusammenhängen
  • Korruptionsdelikte und Vorteilsgewährung
  • Insolvenzstraftaten und Bankrott
  • Kapitalmarkt- und Bilanzdelikte
  • Vertretung von Zeugen und Nebenbetroffenen
§ 370 AO

Steuerstrafrecht

Die Schnittstelle von Besteuerungsverfahren und Strafprozess. Wir verhandeln mit Finanzamt, Steuerfahndung und Staatsanwaltschaft — mit dem Ziel, das Verfahren zu beenden, bevor es öffentlich wird.

  • Verteidigung bei Steuerhinterziehung
  • Strafbefreiende Selbstanzeige — Prüfung und Abgabe
  • Steuerfahndung, Durchsuchung und Arrest
  • Umsatzsteuer- und Zollstrafverfahren
  • Streitige Betriebsprüfungen mit strafrechtlichem Risiko
§ 102 StPO

Krise & Prävention

Wenn die Durchsuchung läuft, entscheidet die erste Stunde. Davor entscheidet die Vorbereitung. Wir stehen für beides — den Ernstfall und seine Vermeidung.

  • Sofortmaßnahmen bei Durchsuchung und Beschlagnahme
  • Haftprüfung und Haftbeschwerde
  • Interne Untersuchungen
  • Criminal-Compliance und Risikoanalyse
  • Beratung von Unternehmen als Einziehungsbeteiligte

Ihr Verfahren hat schon begonnen?
Dann zählt jeder Tag.

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